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TAUCHPLÄTZE

Wir bitten alle Taucher die Binnenschifffahrtsverordnung der Schweiz einzuhalten und sich als Taucher und/oder Bootsführer dementsprechend zu verhalten. Unsere Seen sind Erholungs- und Sportgebiete verschiedenster Benutzer. Wir bitten die Taucher die Privatsphäre der Anwohner und auch andere Sportarten zu respektieren.
Danke.

[Abbildung] Vorsichtsmeldung
Die Vorsichtsmeldung (orangefarbenes Blinklicht, das pro Minute ungefähr 40 mal aufleuchtet) macht auf die Gefahr des Aufkommens von Sturmwinden ohne nähere Zeitangabe aufmerksam. Sie wird möglichst frühzeitig ausgegeben.

Es empfiehlt sich das Wetter zu beobachten und einen Wetterbericht eizuholen. Tauchein- und Ausstieg sollte vom Wind und Wellen geschützt gewählt werden.
[Abbildung] Sturmwarnung
Die Sturmwarnung (orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 90 mal aufleuchtet) kündet unmittelbare Sturmgefahr an.

In diesem Fall empfiehlt es sich auf den Tauchgang bzw. Bootsfahrt zu verzichten. Wer trotz Warnung taucht bzw. mit dem Boot ausfährt oder nicht einen nahgelegenden Hafen anfährt, kann im Schadensfall für die Rettungsaktionen belangt werden.

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